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© 2011 M. Wilde
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschlüsse

Es besteht Einigkeit darüber, dass alle Lieferungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen erfolgen. Bei Abschluss des Vertrages wurden Sie ausdrücklich auf unsere Geschäftsbedingungen aufmerksam gemacht und haben diese durch Ihre Unterschrift auf der Bestellung als rechtsverbindlich anerkannt. Abschlüsse und Vereinbarungen können nur als Individualabreden im Sinne des §4 AGBG verstanden werden. Soweit dadurch unsere Geschäftsbedingungen unwirksam werden, ist eine schriftliche Bestätigung durch uns für die Wirksamkeit zwingend notwendig.

2. Bestellungen

Bestellungen sind nur maschinengeschrieben einzureichen. Für Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Telefonische Bestellungen nehmen wir nur in ganz dringenden Fällen entgegen; für Übermittlungsfehler, die durch diese Bestellungsart entstehen, ist eine Haftung durch uns ebenfalls ausgeschlossen.

3. Copyright

Wir sind berechtigt, auf allen Produkten ein Copyright in branchenüblicher Form anzubringen. Bei schuldhafter Verletzung des Urheberrechts steht uns ein Schadensersatzanspruch auch für den immateriellen Schaden nach §§ 823 I BGB, UrhG zu. Auch ohne Vorliegen eines Verschuldens haben wir einen Anspruch auf Beseitigung der rechtswidrigen Beeinträchtigung und Unterlassung bei Wiederholungsgefahr (§ 97 UrhG) sowie auf Vernichtung oder Überlassung von Vervielfältigungsstücken und dazu bestimmter Vorrichtungen (§§98,99 UrhG). Die Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen schuldhaft rechtswidrige Verletzungen des Urheberrechts bleibt uns vorbehalten (§§ 106-­111 UrhG).

4. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch uns.

5. Preisstellung

Zu den Endpreisen ist die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer hinzuzusetzen. Bei Materialpreis-­ erhöhungen und Lohnsteigerungen, die zwischen Angebotsabgabe und Auftragserteilung auftreten, behalten wir uns gegenüber Vollkaufleuten eine Preisänderung bei der Auftragsbestätigung vor. Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen, die zwischen Angebot, Auftragserteilung und Lieferung eintreten, können dem Kunden, der Vollkaufmann ist, weiterberechnet werden. Bei Nichtkaufleuten gilt diese Bestimmung nicht für Waren und Leistungen, die durch uns innerhalb von vier Monaten erbracht oder geliefert werden.

6. Toleranzen

Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne etc. gelten die branchenüblichen bzw. auf den Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei der Eigenart der Fabrikation behalten wir uns Mehr-­ und Minderlieferungen bis zu 10% vor.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

Jeder uns erteilte Design-­ oder Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§2,31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Die Bestimmungen des UrhG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Entwürfe und Werkzeichnungen sowie die Urheberzeichnung dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung — auch von Details — ist unzulässig. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. In der Regel räumen wir damit zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 III UrhG ein. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

Eine Untersuchungspflicht, ob die uns gelieferten Entwürfe bestehende Patent-­, Lizens-­ oder Urheberrechte, Warenzeichen, bei den Gerichten versiegelt hinterlegte Geschmacksmuster oder sonstige gewerbliche Schutzrechte berühren oder gegen solche verstoßen, obliegt uns nicht. Im Falle einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz durch den Inhaber eines verletzten Schutzrechtes haben wir gegen den Auftraggeber Anspruch auf Freistellung.
Von uns gefertigte Reinzeichnungen, Filme und Modelle bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Von allen vervielfältigten Arbeiten ist der Kunde verpflichtet, uns 10 bis 20 ungefaltete Exemplare (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unent-­ geltlich zu überlassen. Wir sind berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Wahlmöglichkeit

Sollten uns bei der Abgabe unseres Angebotes oder im Zusammenhang mit der Erteilung des Auftrages oder der Preisstellung Fehler unterlaufen, haben wir die Wahlmöglichkeit zwischen Anfechtung und Rücktritt vom Vertrag.

9. Lieferung

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommmen. Kürzungen und Streichungen von Versand-­ oder Ver-­ packungskosten sind unzulässig. Die Versandart wird -­ soweit nicht anders vereinbart -­ branchenüblich und preisgünstig bestimmt.

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber, inklusive der Nebenforderungen, beglichen sind. Machen wir von unserem Recht auf Rücknahme Gebrauch, wird der Rücktritt vom Vertrag durch uns schriftlich erklärt und dem Auftraggeber per Einschreiben zugestellt. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren tritt der Auftraggeber mit allen Neben-­ und Sicherungsrechten an uns ab. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat der Auftraggeber auf unser Verlangen die Abtretung seinem Abnehmer schriftlich anzuzeigen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sicherungsabtretungen und Verpfändungen dürfen vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
An Entwürfen und Werkzeichnungen räumen wir lediglich Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte ein. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Zusendung bzw. Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

11.  Lieferverzögerungen

Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können vom Auftraggeber nur dann geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und wir vorher schriftlich in Verzug gesetzt wurden, wobei uns eine angemessene Nachfrist gestellt wurde. Ist eine Lieferverzögerung nicht auf unser Verschulden zurückzuführen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

12. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen rein netto ohne Skontoabzug. Für Teillieferungen können entsprechende Teilrechnungen erstellt werden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 12% p.a. geltend zu machen. Wechsel und Schecks gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Wechsel-­ und Scheckspesen gehen zu Lasten des Ausstellers. Der Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv.
Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruches gefährdet, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Sicherheitsleistungen in ausreichender Höhe und genügender Form zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig; außerdem werden wir von sämtlichen noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen frei. Gegenüber unseren Forderungen ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen.
Zahlungsverzug erfolgt 8 Tage nach Rechnungsdatum.

13. Gewährleistung

Mängel der Ware bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Das Recht zur Geltendmachung von Mängeln verjährt in allen Fällen nach 6 Monaten; dies gilt auch für verdeckte Mängel, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist. Das Recht zur Geltendmachung von Mängeln entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er nur dann ein Zurückbehaltungsrecht, wenn die Mängelrüge zwischen den Parteien unstreitig ist.
Zur Mängelbeseitigung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Geschieht dies nicht, sind wir von der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung befreit. Die Nachbesserung erfolgt durch unsere Wahl. Sollten im Wege der Mängelbeseitigung Teile ersetzt werden, geht das Eigentum an diesen auf uns über. Sollte die Mängelbeseitigung durch Dritte oder durch den Kunden selbst durchgeführt werden, sind wir von der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung befreit.
Wir haften nur für diejenigen Teile der Leistung, die aufgrund schlechten Materials oder fehlerhafter Ausführung nachweisbar aufgrund eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes in ihrer Benutzungsmöglichkeit erheblich eingeschränkt oder unbrauchbar wurden. Für Fremderzeugnisse und Fremdarbeiten beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegenüber der Fremdfirma zustehen. Für Mängel an Rohmaterialien haften wir nur, wenn diese bei Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt bei der Verarbeitung durch uns hätten erkannt werden müssen. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung der gesamten Lieferung. Für Trans-­ portschäden übernehmen wir keine Haftung; der Kunde hat sich an den Empfänger zu wenden.
Belichtungen von gelieferten Dateien werden mit den im jeweiligen Dokument voreingestellten Parametern ausgeführt. Wir haften weder für Belichtungsfehler, welche die Qualität oder die Anzahl der zu belichtenden Seiten betreffen, noch für Folgeschäden aus Belichtungen (z.B. Fehldrucke).

14. Datenschutz

Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Datenschutzgesetzes gespeichert.

15. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des Öffentlichen Rechts ist.

16. Ausschluß / Salvatorische Klausel

Von dem Kunden vorgeschriebene Geschäftsbedingungen gelten als widersprochen und ausgeschlossen; sie sind für uns nicht verbindlich. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen rechtswidrig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Rechtsgeschäftes dadurch nicht berührt.
Oktober 1995
 

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